Allgemeine Geschäftsbedingungen

edv-alken.de, Patrick Alken Einzelunternehmen, 45665 Recklinghausen (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) bietet Kunden über eine Internet-Plattform (derzeit zeitwirtschaft.de / nachfolgend „Webseite“ genannt) Leistungen im Bereich Zeitwirtschaft an. Auf der Internetplattform können sich interessierte Besucher über die Zeitwirtschaftssoftware „ZWO – Zeitwirtschaft Online“ (nachfolgend „ZWO“ genannt) informieren und nach Registrierung ein Abonnement zur Nutzung von ZWO abschließen.

ZWO bzw. das Angebot zur Nutzung richtet sich an Unternehmen und Gewerbetreibende (nachfolgend „Kunden“ genannt). Hierzu räumt der Dienstleister den Kunden ein abgestuftes Nutzungsrecht im Umfang des abonnierten Pakets und der jeweils zulässigen Gesamtzahl von aktiven Benutzern an ZWO ein.

Ein „aktiver Benutzer“ ist hierbei ein Benutzer-Stammsatz innerhalb ZWO, welcher als „aktiv“ eingerichtet wurde. Im Stammsatz als „inaktiv“ eingerichtete Benutzer zählen bei der Ermittlung der vereinbarten Anzahl maximaler aktiver Benutzer nicht.

ZWO kann im Rahmen einer zeitlich begrenzten, kostenlosen Testphase genutzt werden. Während der Testphase und bis zu 60 Tage nach Ende der Testphase hat der Kunde die Möglichkeit, die Nutzungsrechte durch Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zu verlängern.

 

§1 Geltungsbereich, Anwendung, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Voraussetzungen und Bedingungen für sämtliche Vertragsschlüsse zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, so zum Beispiel die Nutzung von ZWO und Beratungsleistungen durch den Dienstleister.

(2) Der Dienstleister stellt seine Leistung ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Durch Registrierung, Start der Testphase, Abschluss eines Abonnements, Beauftragung von Beratungsleistungen des Dienstleisters erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Abweichende oder dieser AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Seiten des Kunden werden ausdrücklich nicht anerkannt, sofern der Dienstleister diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

(4) Die Leistungen des Dienstleisters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Dienstleister behält sich vor, die Unternehmereigenschaft des Kunden zu prüfen (z.B. durch Abfrage der Umsatzsteuer-ID). Der Kunde bestätigt dies mit der Registrierung.

(5) Dem Dienstleistet steht es zu, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Einbehaltung einer Frist unter gesonderter Mitteilung an den Kunden zu ändern. Für den Fall einer Änderung der AGB steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, welches er innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung durch schriftliche Erklärung an den Dienstleister ausüben kann.

(6) Die aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jederzeit über die Webseite abrufbar.

 

§2 Gegenstand der Leistung

(1) ZWO wird kontinuierlich weiterentwickelt, sodass sich der Leistungsumfang nach der Beschreibung auf der Webseite in ihrer aktuellen Form richtet und explizit nicht Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist. Der Leistungsumfang kann, je nach abonnierten Leistungspaketen z.B. Dienstplanung, Abwesenheitsplanung und Zeiterfassung umfassen (gemeinsam „vertragsgegenständliche Leistungen“). Ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung oder Darstellung besteht nicht.

(2) Explizit nicht Teil dieser vertragsgegenständlichen Leistungen ist u.a. die Datensicherung. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße, gesetzeskonforme Sicherung der von ihm ins System eingegebenen Daten verantwortlich. Der Dienstleister stellt dem Kunden geeignete Exportfunktionen in ZWO zur Verfügung.

 

§3 Registrierung für die Nutzung von ZWO, Vertragsschluss

(1) Die Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen setzt neben einem aktiven, kostenpflichtigen Abonnement (außerhalb der kostenlosen Testphase) eine Registrierung des Kunden über die Webseite voraus. Mit Registrierung sichert der Kunde zu, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

(2) Die Registrierung als Kunde auf der Webseite ist für den Kunden kostenlos. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Der Dienstleister kann die Registrierung auch an zusätzliche Voraussetzungen knüpfen (z. B. Überprüfung der Bonität des Kunden) und diese gegebenenfalls verweigern / aufheben. Ein Anspruch auf eine Registrierung besteht nicht.

(3) Die für die Registrierung erforderlichen Daten sind von dem Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Voraussetzung für die Registrierung ist das Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung, was der Kunde entsprechend im Registrierungsformular bestätigt.

 

§4 Kostenlose Testphase

(1) Mit Registrierung wird dem Kunde einmalig eine kostenlose Testphase eingerichtet. Die Testphase beginnt mit der Registrierung des Kunden und endet automatisch mit deren Ablauf nach 30 Tagen, ohne dass es einer Kündigung durch den Kunden oder des Dienstleisters bedarf.

(2) Während der Testphase kann der Kunde und die von ihm in ZWO eingerichteten Benutzer ZWO ohne weitere Verpflichtungen gegenüber dem Dienstleister bestimmungsgemäß kostenlos nutzen.

(3) Mit Ablauf der Testphase endet die Nutzungsberechtigung des Kunden und aller von ihm in ZWO eingerichteten Benutzern und deren der Zugriff auf ZWO wird gesperrt.

(4) Erfolgt im Anschluss keine kostenpflichtige Nutzung von ZWO (§5), so werden die Daten des Kunden automatisch nach Ablauf von 60 Tagen gelöscht. Das Recht zur vorzeitigen Löschung durch schriftliche Erklärung des Kunden bleibt hiervon unberührt und besteht jederzeit.

 

§5 Kostenpflichtige Nutzung

(1) Der Kunde kann während und auch nach Ablauf der Testphase, sowie nach Ablauf eines Abonnements über seinen persönlichen Kundenbereich innerhalb ZWO die Nutzungsberechtigung durch Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements unter Auswahl von jeweiligen Leistungspaketen, maximale Anzahl der aktive Benutzer, Laufzeiten, Zahlungsarten verlängern. Die dadurch zustande kommende Nutzungsberechtigung endet mit Ablauf des kostenpflichtigen Abonnements.

(2) Das abgeschlossene Abonnement und das dadurch erworbene, abgestufte Nutzungsrecht verlängert sich im Anschluss automatisch erneut um denselben Zeitraum, wenn der Kunde das Abonnement nicht fristgerecht kündigt.

(3) Die Nutzungsgebühr für ZWO ist für die gesamte Abonnement-Laufzeit ist im Voraus zu entrichten.

(4) Der Kunde hat nach Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements, je nach Zurverfügungstellung durch den Dienstleister, die Möglichkeit sein Abonnement im Kundenbereich zu wechseln. Wechselt der Kunde per Klick auf „jetzt derzeitiges Abonnement beenden und neues Abonnement abschließen“ sein Abonnement, bedeutet dies die einvernehmliche vorzeitige Beendigung des laufenden Abonnements und das direkt anschließende Abonnement eines neuen Abonnements mit den vom Kunden gewählten Leistungspaketen, maximale Anzahl der Benutzer, Laufzeiten, Zahlungsarten und den sich daraus ergebenden Nutzungsgebühren.

 

§6 Beendigung

(1) Die Beendigung von Abonnements erfolgt durch Kündigung zum Ende der vereinbarten Abonnement-Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung von Abonnements bedarf der Textform. Darüber hinaus kann der Kunde das Abonnement auch über den Button „Abonnement kündigen“ im Kundenbereich der Webseite kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund aus Sicht des Dienstleisters liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug gerät und auch auf eine Mahnung mit angemessener Fristsetzung, die mindestens 2 (zwei) Wochen beträgt, hin nicht den Verzug beendet.

(2) Mit Ablauf der Abonnement-Laufzeit werden die Zugänge des Kunden zu ZWO gesperrt. Der Kunde ist verantwortlich dafür etwaig zu sichernde Daten rechtzeitig u.a. über die vom Dienstleister zur Verfügung gestellten Exportfunktionen zu sichern. Ein Recht des Kunden gegenüber dem Dienstleister zur Durchführung und Zurverfügungstellung von Daten besteht nicht.

(3) Die Daten des Kunden werden automatisch 60 Tage nach Ablauf der Abonnement-Laufzeit gelöscht, sofern gesetzliche Bestimmungen und Fristen welche für den Dienstleister gelten, der Löschung nicht entgegenstehen.

 

§7 Verfügbarkeit von ZWO

(1) Die Verfügbarkeit von ZWO wird wie folgt definiert:

  • Für ZWO wird eine Verfügbarkeit von 99% im Jahresdurchschnitt garantiert, Zeiten der Wartungsfenster gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.
  • Wartungsfenster werden vom Dienstleister über ZWO mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt. Der Dienstleister ist bemüht, etwaige Wartungsfenster in die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr zu legen.

(2) Übergabepunkt der Leistungen von ZWO ist die Netzwerkschnittstelle des Servers,     auf welchem ZWO gehostet wird und dem Internet.

 

§8 Haftung und Inhalte

(1) Ein Anrecht auf einen jederzeitigen Zugang zu ZWO durch die Benutzer besteht nicht. Der Dienstleister wird sich bestmöglich um die Verfügbarkeit von ZWO bemühen, jedoch kann ein jederzeitiger Zugang nicht garantiert werden, da zum normalen Betrieb einer Applikation wie ZWO geplante Ausfallzeiten für Wartungsarbeiten und technische Anpassungen gehört.

(2) Der Dienstleister haftet für Schäden des Kunden, die der Dienstleister vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

(3) Die Beschränkung der Haftung des Dienstleisters gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Darüber hinausgehend ist die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich nur solche Daten in ZWO einzugeben und zu speichern, welche nicht gegen gesetzliche Vorgaben und nicht gegen die Rechte Dritter verstoßen.

(6) ZWO dient ausdrücklich nicht zur Verarbeitung von besonderen Kategorien im Sinne des Art. 9 DS-GVO. Verstößt der Kunde hiergegen und entstehen ihm Schäden (z.B. durch Datenverlust), welche durch den Dienstleister zu verantworten sind, haftet der Dienstleister hierfür nur insoweit, als eine Haftung auch im Falle von Daten, die nicht besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DS-GVO darstellen, bestanden hätte.

(7) Im Falle eines Datenverlustes, welche durch den Dienstleister zu verantworten ist, ist die Haftung des Dienstleisters in jedem Fall begrenzt auf den Schaden, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(8) Ansprüche gegen den Dienstleister wegen eines Mangels verjähren nach Ablauf von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

 

§9 Datenschutz

Die durch den Kunden angegebene persönliche Daten werden vom Dienstleister unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet. Der Umgang mit den persönlichen Daten ist in der Datenschutzerklärung geregelt, die jederzeit über die Webseite abrufbar ist.

 

§10 Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte

(1) Der Dienstleister behält sich vor, die ihr nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Leistungen ganz oder teilweise auf Dritte als Auftragnehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen zu übertragen.

(2) Der Dienstleister ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Für diesen Fall erfolgt eine separate Information an den Kunden, welcher gleichzeitig berechtigt ist, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.

(3) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Dienstleisters zulässig.

 

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden bei einer Ersatzregelung zusammenwirken, welche der ungültigen oder undurchführbaren in gesetzlich zulässiger und wirtschaftlicher Weise deren Wirkungen am nächsten kommt.

 

§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden; die Anwendung des “Einheitlichen UN-Kaufrechts” (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Dienstleisters (derzeit Recklinghausen).